Thema: Feuerwehrkran
Autor: Chri8sti8an 8D. Datum: 30.06.2012 14:31
Hallo liebe Community,
Ich habe hier einige fragen zum Thema "Fwk", Bei denen ich mich über fachkundige Antworten sehr freuen würde.
-Bedarf es für den Fahrbetrieb auf öffentlichen Straßen ausserhalb des Einsatzfalls (rechtfertig. Notstand?) eine Fahrgenehmigung, wie bei einem Privatunternehmen? Wie sieht das bei Fahrten ausserhalb des Stadtgebiet aus (z.b. fremdwerkstatt?)
-Ist der Fahrbetrieb wie bei den privaten KW ebenfalls laut Papieren max. 3x eingeschert erlaubt?
-Wie oft sind die meisten Fwk standardmäßig eingeschert?
-Welche Anschlagmittel werden vorgehalten?
-gibt es iwo Fwk die Ballast benötigen, der gesondert Mitgeführt wird? Wie wird das gehandhabt? (Fwk >60 to)
-Ist die Neubeschaffung überhaupt zeitgemäß? Rentiert sich der Betrieb eigentlich im Bezug auf das Einsatzaufkommen?
-Wie wird die Ausbildung bei der Fw gehandhabt?
-welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Leute im Training zu halten?
Wie ihr seht, fragen über Fragen, ich würde mich über zahlreiche informative Antworten freuen
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